Bürgschaftserklärung für die Mietkaution
Wenn der Mieter die Kaution nicht aufbringen kann oder das Einkommen knapp ist, springen häufig Eltern oder Angehörige ein. Diese Erklärung hält fest, wofür und bis zu welchem Betrag.
Der eine Satz, auf den es ankommt: Eine Bürgschaft ohne Höchstbetrag ist
für den Bürgen unkalkulierbar und angreifbar. Tragen Sie den Betrag immer ein – und beachten Sie,
dass Barkaution und Bürgschaft zusammen drei Nettokaltmieten nicht überschreiten dürfen. Die
Erklärung braucht eine handschriftliche Unterschrift auf Papier; ein Scan genügt nicht.
Bürgschaftserklärung
Mietbürgschaft für eine Wohnraummiete
Zur Einordnung, ohne Rechtsberatung: Bei Wohnraum darf die Mietsicherheit nach § 551 BGB
insgesamt höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Eine Bürgschaft zählt dabei mit – wer
zusätzlich eine Barkaution nimmt, darf die Grenze nicht überschreiten. Anders liegt es nur, wenn der
Bürge die Bürgschaft unaufgefordert und aus eigenem Antrieb anbietet, um dem Mieter die
Wohnung zu ermöglichen. Die Bürgschaft bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
(§ 766 BGB): eigenhändige Unterschrift auf Papier, eine eingescannte oder per E-Mail übersandte
Erklärung genügt nicht. Bei höheren Beträgen oder ungewöhnlichen Konstellationen lassen
Sie den Text vor Verwendung prüfen.
Ort, Datum · Unterschrift des Bürgen
Ort, Datum · Unterschrift des Vermieters