Vorvermieterbescheinigung
Fast jeder Vermieter verlangt sie heute vom neuen Mieter – und fast jeder Vermieter muss sie irgendwann selbst ausstellen, wenn ein Mieter auszieht.
Es gibt keinen Anspruch darauf. Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen; er schuldet allenfalls eine Quittung über empfangene Zahlungen. Wenn Sie eine ausstellen, muss sie zutreffen – eine wissentlich falsche Bescheinigung kann Sie dem neuen Vermieter gegenüber haftbar machen. Bescheinigen Sie deshalb nur, was Sie belegen können, und lassen Sie offene Punkte offen, statt sie zu glätten.
Diese Bescheinigung wird auf Wunsch des Mieters ausgestellt und bezieht sich ausschließlich auf die
vorstehend genannten Punkte. Eine Verpflichtung zur Ausstellung besteht nicht. Die Angaben beziehen sich
auf den Kenntnisstand zum Datum der Unterschrift.
Ort, Datum
Unterschrift des Vermieters