Frist für den Abrechnungszeitraum 2025: 31. Dezember 2026. Danach ist Ihre Nachforderung ausgeschlossen – ein Guthaben bleibt geschuldet.

Selbstauskunft des Mietinteressenten

Vor Vertragsschluss dürfen Sie nur wenige Fragen stellen. Dieser Bogen enthält die zulässigen – und lässt die unzulässigen bewusst weg.

Was Sie nicht fragen dürfen: Schwangerschaft, Kinderwunsch, Familienplanung, Religion, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Krankheiten, Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis, Musikinstrumente, Heiratsabsichten. Auf unzulässige Fragen darf der Interessent falsch antworten, ohne dass es Folgen hat. Zulässig sind Angaben zur Zahlungsfähigkeit, zur Personenzahl und zur beabsichtigten Nutzung. Fragen Sie erst, wenn ernsthaftes Interesse besteht – und löschen Sie die Bögen der abgelehnten Bewerber.
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Wohnung
1 · Person
2 · Weitere einziehende Personen
3 · Beruf und Einkommen
4 · Bisheriges Mietverhältnis
5 · Nutzung
Die Angaben werden freiwillig gemacht und ausschließlich zur Prüfung dieser Mietanfrage verwendet. Kommt kein Mietvertrag zustande, werden die Unterlagen gelöscht beziehungsweise vernichtet. Wissentlich falsche Angaben zu Umständen, die für das Mietverhältnis wesentlich sind, können den Vermieter zur Anfechtung des Vertrages berechtigen.
Ort, Datum
Unterschrift des Interessenten