Die Steuerbescheinigung, die Ihr Mieter braucht
In den Betriebskosten stecken haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Ihr Mieter kann 20 Prozent der darin enthaltenen Arbeitskosten direkt von seiner Steuerschuld abziehen – wenn er die Aufschlüsselung von Ihnen bekommt.
Worum es geht
Begünstigt sind Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, nicht das Material. Typische Posten aus der Hausgeldabrechnung sind Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Schornsteinfeger sowie Wartungen an Aufzug, Heizung und Rauchmeldern.
Der Anspruch des Mieters auf die Aufschlüsselung wird überwiegend aus der mietvertraglichen Nebenpflicht hergeleitet. Praktisch heißt das: Fragt er, müssen Sie liefern – und da die Verwaltung die Beträge meist ohnehin ausweist, ist es einfacher, sie gleich beizulegen.
Die Falle mit den zwei Tabellen
Viele Verwaltungen liefern zwei Bescheinigungen: eine für die umlagefähigen und eine für die nicht umlagefähigen Kosten. Nur die erste gehört in die Abrechnung Ihres Mieters. Die zweite betrifft Ausgaben, die Sie selbst getragen haben – die machen Sie in Ihrer eigenen Steuererklärung geltend.
Das ist kein theoretisches Problem. In einer geprüften Abrechnung standen in der ersten Tabelle 0,00 € Handwerkerleistungen, in der zweiten 446,07 €. Wer die falsche nimmt, bescheinigt seinem Mieter Beträge, die ihm nicht zustehen.
Bei Mieterwechsel
Wechselt der Mieter im laufenden Jahr, verteilen Sie die Beträge zeitanteilig und stellen jedem Mieter eine Bescheinigung für seinen Zeitraum aus.
Hausgeldabrechnung hochladen, Positionen prüfen, Brief ausdrucken.
Rechnen und Vorschau kosten nichts.