Mahnung zur Nachzahlung
Die Abrechnung ist zugegangen, die Nachzahlung bleibt aus. Dieses Schreiben setzt eine Frist und dokumentiert den Verzug.
Erst fällig, dann in Verzug. Die Nachzahlung wird mit Zugang der Abrechnung und Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist fällig – üblich sind zwei bis vier Wochen, eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Erst danach kommt der Mieter in Verzug, und erst dann können Verzugszinsen und Kosten anfallen. Ein sachlicher erster Brief löst die meisten Fälle; bleibt er erfolglos, ist der nächste Schritt eine Frage für den Mieterverein Ihres Vertrauens oder eine Fachanwaltskanzlei.
Ort, Datum
Unterschrift des Vermieters