Zieht Ihr Mieter im laufenden Abrechnungszeitraum aus, brauchen Sie eine Zwischenablesung. Ohne sie lassen sich die Heizkosten nicht zwischen altem und neuem Mieter trennen.
Vor dem Auszug beauftragen, nicht danach. Die Heizkostenverordnung verlangt bei Nutzerwechsel eine Zwischenablesung oder eine Aufteilung nach Gradtagszahlen. Wird stattdessen nach Tagen geteilt, ist nicht verbrauchsabhängig abgerechnet – und der Mieter darf seinen Anteil um 15 Prozent kürzen. Nachträglich ist eine Ablesung entweder teuer oder unmöglich, weil die Wohnung bereits neu bezogen ist.
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