Frist für den Abrechnungszeitraum 2025: 31. Dezember 2026. Danach ist Ihre Nachforderung ausgeschlossen – ein Guthaben bleibt geschuldet.

Anpassung der Vorauszahlung

Nach einer Abrechnung dürfen Sie die monatliche Vorauszahlung in Textform anpassen. Angemessen ist genau ein Zwölftel der abgerechneten Kosten.

Zwei Fehler, die die Anpassung unwirksam machen: ein pauschaler Sicherheitszuschlag über das Zwölftel hinaus (BGH VIII ZR 195/07) und eine formell fehlerhafte Abrechnung als Grundlage. Wirksam wird die Anpassung sinnvollerweise ab dem übernächsten Monat nach Zugang. Wenn Sie die Abrechnung mit unserem Werkzeug erstellt haben, steht dieser Absatz dort bereits im Mieterbrief – dieses Formular ist für den Fall, dass Sie ihn nachträglich oder getrennt versenden. Mehr zum rechtlichen Hintergrund: Vorauszahlung nach der Abrechnung anpassen.
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Absender und Empfänger
Grundlage
Schreiben

Betreff: Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung

Sehr geehrte ,

mit der Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum bis habe ich Ihnen die tatsächlich angefallenen Kosten mitgeteilt. Sie belaufen sich auf Euro.

Auf dieser Grundlage passe ich die monatliche Vorauszahlung nach § 560 Abs. 4 BGB ab dem von bisher Euro auf Euro an. Der Betrag entspricht einem Zwölftel der abgerechneten Kosten; ein Sicherheitszuschlag ist darin nicht enthalten.

Ihre monatliche Gesamtmiete beträgt ab diesem Zeitpunkt Euro (Nettokaltmiete Euro zuzüglich Vorauszahlung Euro). Bitte ändern Sie Ihren Dauerauftrag entsprechend.

Mit freundlichen Grüßen

Ort, Datum
Unterschrift des Vermieters