Frist für den Abrechnungszeitraum 2025: 31. Dezember 2026. Danach ist Ihre Nachforderung ausgeschlossen – ein Guthaben bleibt geschuldet.
Für Vermieter einer Eigentumswohnung

Hausgeldabrechnung rein.
NK-Abrechnung raus.

Hausgeldpilot liest Ihre Hausgeldabrechnung und den Grundsteuerbescheid, trennt umlagefähige Kosten und Erhaltungsrücklage steuerlich korrekt und macht daraus die fertige Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter.

Ohne Anmeldung · Ihre Dokumente bleiben im Browser · Bezahlt wird erst das fertige Dokument

EU DSGVO-konformVerarbeitung ausschließlich im Browser · kein Server-Upload

Beispiel MERKUR 2021

auf den Mieterumlagefähige Kosten2.237,51 €
auf den MieterGrundsteuer165,29 €
bleibt bei IhnenRücklage, Verwaltung, Reparaturen485,86 €
Anteil Mieter2.402,80 €
− Vorauszahlungen2.280,00 €
Das schuldet Ihr Mieter122,80 €
ohne Abrechnung bis 31.12.0,00 €
Die nicht umlagefähigen Posten werden im Brief ausgewiesen, aber nicht berechnet – das beugt Rückfragen vor. Alle Zahlen gegengerechnet gegen die Zwischensummen des Verwalters.
Fertigzum Ausdrucken
Ablauf

Drei Schritte, keine Vorkenntnisse

Sie brauchen weder Wohnflächen noch Miteigentumsanteile herauszusuchen. Ihre Verwaltung hat die Verteilung längst gemacht – wir übernehmen das Ergebnis für Ihre Wohnung.

01

Hochladen

Hausgeldabrechnung und Grundsteuerbescheid als PDF, Scan oder Handyfoto. Mehrere Dateien auf einmal. Kostenarten, Beträge, Abrechnungszeitraum und Wohnungslage werden ausgelesen.

02

Prüfen

Jede Position steht mit Häkchen vor Ihnen. Rücklage, Verwaltervergütung und Reparaturen sind bereits abgewählt. Hinweise weisen auf Frist, Heizkosten und Kabelgebühren hin. Entscheiden tun Sie.

03

Ausdrucken

Anschreiben, Kostenaufstellung, Aufstellung der nicht umgelegten Posten und die Bescheinigung nach § 35a EStG – als PDF oder direkt aus dem Drucker. Fertig zum Kuvertieren.

Und wenn nichts erkannt wird? Dann tragen Sie die Positionen von Hand ein, wie in jeder Vorlage auch – gerechnet, geprüft und gedruckt wird trotzdem. Der Upload nimmt Ihnen Arbeit ab, er ist keine Voraussetzung.
Für wen

Gemacht für den Fall, der einmal im Jahr auf dem Tisch liegt

Das sind Sie

  • Sie besitzen eine bis fünf Eigentumswohnungen, vermietet – ob als Kapitalanlage gekauft oder geerbt.
  • Die jährliche Hausgeldabrechnung liegt vor Ihnen, mehrseitig, und die Zuordnung – was der Mieter tragen darf, was bei Ihnen bleibt – kostet jedes Mal wieder Zeit.
  • Weil es nur einmal im Jahr ansteht, lohnt sich für Sie weder eine dauerhafte Softwarelizenz noch die Beauftragung eines Dritten.
  • Eine Hausverwaltung für diesen einen Brief zu bezahlen, wäre unverhältnismäßig.
  • Und die Daten Ihrer Mieter gehen dabei niemanden etwas an außer Ihnen – kein Cloud-Upload ist dafür Voraussetzung.

Das sind Sie nicht

  • Sie verwalten ein Mehrfamilienhaus selbst und rechnen für mehrere Parteien ab. Dann fehlt Ihnen die Hausgeldabrechnung, aus der dieses Werkzeug seine Zahlen zieht.
  • Sie sind Hausverwaltung oder professioneller Bestandshalter. Sie brauchen Mandantenfähigkeit, Schnittstellen und Support – das ist ein anderes Produkt.
  • Sie suchen eine Steuersoftware. Dieses Werkzeug erzeugt die Abrechnung für den Mieter, nicht Ihre Anlage V.

Im Zweifel: Probieren Sie es aus. Rechnen und Vorschau kosten nichts, und Sie sehen in zwei Minuten, ob Ihre Verwalterform gelesen wird.

Warum jetzt

Am 1. Januar ist Ihre Nachforderung weg. Das Guthaben nicht.

Die Zwölfmonatsfrist des § 556 Abs. 3 BGB wirkt nur in eine Richtung. Sie schützt den Mieter, nicht Sie – und genau das übersehen die meisten Kleinvermieter.

01

Die Nachforderung verfällt

Geht die Abrechnung nicht bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim Mieter zu, können Sie nichts mehr fordern – sofern Sie die Verspätung zu vertreten haben. Der Betrag ist nicht gestundet, er ist weg.

02

Das Guthaben bleibt

Umgekehrt gilt das nicht. Ergibt die Abrechnung ein Guthaben, müssen Sie es auszahlen – auch verspätet, auch nach Jahren. Wer aus Zeitmangel gar nicht abrechnet, verliert also nur auf einer Seite.

03

Ihr Mieter hat Anspruch

Die Abrechnung ist keine Gefälligkeit, sondern Ihre Pflicht. Bleibt sie nach Fristablauf aus, darf Ihr Mieter die laufenden Vorauszahlungen zurückbehalten, bis Sie liefern – und muss Nachzahlungen nicht leisten.

Und wenn die Verwaltung zu spät liefert? Kein Entschuldigungsgrund. Ihre Frist gegenüber dem Mieter läuft unabhängig davon. Die Rechtsprechung mutet Ihnen zu, notfalls anhand eigener Unterlagen abzurechnen und später zu korrigieren.
Der Unterschied

Warum es damit schneller geht als mit einer Vorlage

Die eigentliche Arbeit an einer Nebenkostenabrechnung ist nicht das Rechnen. Es ist das Heraussuchen: welche Zeile der Hausgeldabrechnung gehört auf den Mieter, welche nicht, und wie kommt sie fehlerfrei in die Tabelle.

Excel-Vorlage Hausverwaltung beauftragen hausgeldpilot.de
Zahlen erfassen Sie tippen jede Position selbst ab macht der Dienstleister aus dem Dokument übernommen
Tippfehler fällt niemandem auf unwahrscheinlich Abgleich mit den Summen des Verwalters
Nicht umlagefähige Posten müssen Sie kennen werden aussortiert vorab abgewählt, im Brief ausgewiesen
§ 35a EStG für den Mieter meist nicht enthalten enthalten als Anlage mitgedruckt
Dauer ein Abend Tage bis Wochen Minuten
Kosten 0 – 15 € ca. 50 – 150 € brutto je Wohnung 9,90 €

Preise von Dienstleistern schwanken erheblich; die Angabe ist eine Größenordnung, kein Angebot.

Damit die Zahlen stimmen

Jede Zahl wird gegen das Original gegengerechnet

Ein Werkzeug, das eine Zeile überspringt und trotzdem eine Summe behauptet, wäre schlimmer als eine leere Tabelle. Deshalb rechnen wir das Eingelesene gegen die Zwischensummen, die Ihre Verwaltung selbst nennt. Stimmt es nicht auf den Cent, sehen Sie das – vor dem Versand, nicht danach.

Zusätzlich läuft jede Änderung an der Erkennung gegen eine Sammlung echter Abrechnungen verschiedener Verwaltungen. Was dort einmal richtig war, bleibt richtig.

Preise

Rechnen ist frei. Bezahlt wird das fertige Dokument.

Sie sehen das Ergebnis vollständig, bevor Sie sich entscheiden: alle Positionen, die Nachzahlung, den fertigen Brief als Vorschau. Bezahlt wird erst das Dokument ohne Wasserzeichen. Kein Abonnement, keine Anmeldung, keine automatische Verlängerung.

Berechnen

0 €
  • Hochladen und Auslesen
  • Rechnen mit Zeitanteil
  • Abgleich mit den Verwaltersummen
  • Hinweise und Fristenampel
  • Vollständige Vorschau des Briefes
  • Brief ohne Wasserzeichen
Jetzt berechnen

Eine Abrechnung

9,90 € einmalig
  • PDF ohne Wasserzeichen
  • Anschreiben und Kostenaufstellung
  • Bescheinigung nach § 35a EStG
  • Vorschlag für die neue Vorauszahlung
  • Speicherdatei für das Folgejahr
  • Als Werbungskosten steuerlich absetzbar
Abrechnung erstellen

Jahrespaket

24,90 € pro Jahr
  • bis zu fünf Wohnungen
  • alles aus „Eine Abrechnung“
  • Vergleich mit dem Vorjahr
  • Umschalten auf den Nachmieter
  • kein Abo, endet automatisch
  • Als Werbungskosten steuerlich absetzbar
Jahrespaket wählen
Postversand ist in Vorbereitung. Geplant ist der Druck und die Zustellung an Ihren Mieter mit Einwurfnachweis. Das ist wichtiger, als es klingt: Die Zwölfmonatsfrist des § 556 Abs. 3 BGB hängt am Zugang beim Mieter, nicht am Absendedatum. Wer den Zugang im Streitfall nicht belegen kann, verliert seine Nachforderung selbst dann, wenn die Abrechnung rechtzeitig fertig war.
Ratgeber

Nebenkostenabrechnung für die vermietete Eigentumswohnung

Wer eine Eigentumswohnung vermietet, hat eine Besonderheit: Die Zahlen liegen bereits vor, in der Hausgeldabrechnung der Verwaltung. Sie dürfen sie nur nicht einfach weiterreichen. Sechs Themen, bei denen es regelmäßig schiefgeht.

Häufige Fragen

Was Vermieter fragen – und was Mieter dürfen

Beides gehört zusammen. Wer weiß, worauf sein Mieter achten darf, macht die Abrechnung von vornherein so, dass es keinen Streit gibt.

Für Vermieter
Welche Unterlagen brauche ich?

Die Hausgeldabrechnung Ihrer WEG-Verwaltung für den Abrechnungszeitraum, den Grundbesitzabgabenbescheid Ihrer Stadt und die Summe der Vorauszahlungen, die Ihr Mieter tatsächlich geleistet hat. Mehr nicht. Wohnflächen und Miteigentumsanteile brauchen Sie nicht, weil Ihre Verwaltung die Verteilung bereits vorgenommen hat.

Reicht es, die Summe aus der Hausgeldabrechnung weiterzugeben?

Nein, und das ist der häufigste Fehler. Die Abrechnung muss die Kosten nach Kostenarten getrennt ausweisen, den Umlagemaßstab nennen, den Anteil des Mieters berechnen und die Vorauszahlungen abziehen. Eine einzige Sammelsumme ist formell unwirksam – und formell unwirksam heißt: Sie haben nicht abgerechnet, mit allen Folgen für die Frist.

Was darf ich aus der Hausgeldabrechnung nicht umlegen?

Alles, was der Substanz des Gebäudes dient oder Ihre eigene Verwaltung betrifft: Erhaltungsrücklage, Verwaltervergütung, Instandhaltung und Reparaturen, Kontoführungsgebühren, Rechtsanwalts- und Notarkosten, Mietausfallwagnis. Verwaltungen führen diese Posten oft in derselben Tabelle wie die umlagefähigen. Achten Sie auch auf die Abrechnungsspitze: Der Nachschuss, den Sie an die WEG zahlen, hat mit Ihrem Mieter nichts zu tun.

Der Abrechnungszeitraum der WEG ist nicht das Kalenderjahr. Und jetzt?

Das ist zulässig, solange der Zeitraum zwölf Monate umfasst und im Mietverhältnis konsequent beibehalten wird. Wichtig ist nur: Sie müssen die Vorauszahlungen desselben Zeitraums gegenrechnen, nicht die des Kalenderjahres. Läuft die WEG von Juni bis Mai, rechnen Sie auch die Mietervorauszahlungen von Juni bis Mai.

Mein Mieter ist im Laufe des Jahres eingezogen.

Zeitabhängige Kosten teilen Sie taggenau. Bei Heiz- und Warmwasserkosten geht das nicht: Die Heizkostenverordnung verlangt eine Zwischenablesung oder eine Aufteilung nach Gradtagszahlen, weil im Winter deutlich mehr verbraucht wird als im Sommer. Fordern Sie die Zwischenablesung beim Messdienst an, bevor der alte Mieter auszieht – nachträglich wird es teuer.

Die Kosten für Zeiten, in denen die Wohnung leer stand, tragen Sie selbst.

Muss ich die Heizkostenabrechnung von ista oder Techem beilegen?

Zwingend beilegen müssen Sie sie nicht. Der Mieter hat aber Anspruch auf Belegeinsicht, und die Heizkosten sind fast immer der größte Einzelposten. Wer die Abrechnung des Messdienstes gleich mitschickt, spart sich Rückfragen. Noch bequemer: Lassen Sie beim Messdienst hinterlegen, dass die Nutzerabrechnung direkt auf den Mieter läuft.

Darf ich die Vorauszahlung erhöhen?

Ja, nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform (§ 560 Abs. 4 BGB). Angemessen ist ein Zwölftel der abgerechneten Kosten – ein pauschaler Sicherheitszuschlag obendrauf ist unzulässig. Wirksam wird die Anpassung sinnvollerweise ab dem übernächsten Monat nach Zugang. Voraussetzung ist eine formell ordnungsgemäße Abrechnung.

Umgekehrt gilt dasselbe: Ergibt sich ein deutliches Guthaben, kann Ihr Mieter die Senkung verlangen.

Ich habe die Frist verpasst. Alles verloren?

Ihre Nachforderung ist ausgeschlossen, sofern Sie die Verspätung zu vertreten haben. Ein Guthaben müssen Sie trotzdem auszahlen – die Frist schützt den Mieter, nicht Sie. Rechnen Sie also auch verspätet ab. Kommt die Abrechnung Ihrer Verwaltung regelmäßig zu spät, ist das kein Entschuldigungsgrund; die Rechtsprechung mutet Ihnen zu, notfalls anhand eigener Unterlagen abzurechnen.

Was ist mit Kabelanschluss und Stellplatz?

Das Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse ist zum 1. Juli 2024 entfallen. Sammelverträge lassen sich seitdem nur noch unter engen Voraussetzungen umlegen – ältere Verwalterabrechnungen führen den Posten trotzdem weiter als umlagefähig. Stellplatz- und Tiefgaragenkosten dürfen Sie nur umlegen, wenn der Stellplatz im selben Mietvertrag mitvermietet ist.

Werden meine Dokumente irgendwo hochgeladen?

Nein. Das Auslesen und Rechnen läuft vollständig in Ihrem Browser. Die Dateien verlassen Ihren Rechner nicht. Für das Lesen von PDFs und die Texterkennung werden beim ersten Upload zwei Programmbibliotheken aus dem Internet nachgeladen – die Dokumente selbst werden dabei nicht übertragen.

Was der Mieter darf
Belege einsehen

Der Mieter kann verlangen, die Originalbelege einzusehen – Rechnungen, Verträge, die Abrechnung des Messdienstes, auch die Hausgeldabrechnung, soweit sie Grundlage war. Üblich ist die Einsicht am Ort der Verwaltung nach Terminabsprache. Kopien gibt es gegen Erstattung der Kosten; wohnt der Mieter weit entfernt, kann die Übersendung zumutbar sein.

Solange die Einsicht verweigert wird, kann er die Zahlung der Nachforderung zurückhalten.

Einwendungen erheben – zwölf Monate lang

Ab Zugang der Abrechnung hat der Mieter zwölf Monate Zeit, Einwendungen mitzuteilen. Danach sind sie ausgeschlossen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Diese Frist ist das Gegenstück zu Ihrer Abrechnungsfrist – deshalb steht der Hinweis darauf in jeder Abrechnung, die dieses Werkzeug erzeugt.

Heizkosten um 15 Prozent kürzen

Wurden Heiz- und Warmwasserkosten nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, darf der Mieter seinen Anteil um 15 Prozent kürzen (§ 12 HeizkostenV). Das betrifft auch den Fall, dass bei unterjährigem Einzug einfach nach Tagen geteilt wurde, statt eine Zwischenablesung vorzunehmen.

Den CO₂-Anteil des Vermieters einfordern

Seit 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten des Heizens nach einem Stufenmodell: Je schlechter das Gebäude gedämmt ist, desto größer der Anteil des Vermieters – bis zu 95 Prozent. Nimmt der Vermieter die Aufteilung nicht vor, darf der Mieter seine Heizkosten pauschal um drei Prozent kürzen. Der Anteil muss in der Abrechnung ausgewiesen werden.

Auf Wirtschaftlichkeit pochen

Vermieter müssen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten (§ 556 Abs. 3 BGB). Wer eine Gartenpflege beauftragt, die das Dreifache des Ortsüblichen kostet, kann den Überschuss nicht umlegen. In der Praxis gewinnt der Mieter das selten – er muss den Verstoß darlegen – aber es lohnt sich, einen großen Sprung gegenüber dem Vorjahr zu erklären, bevor er gefordert wird.

Zu viel Gezahltes zurückfordern

Hat der Mieter eine überhöhte Nachzahlung geleistet, kann er sie zurückfordern; der Anspruch verjährt regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende. Umgekehrt darf er laufende Vorauszahlungen zurückbehalten, wenn die fällige Abrechnung nach Ablauf der Frist noch immer fehlt.

Die Steuerbescheinigung verlangen

Von den Betriebskosten sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich begünstigt (§ 35a EStG) – 20 Prozent der Arbeitskosten mindern direkt die Steuerschuld des Mieters. Dafür braucht er die Aufschlüsselung vom Vermieter. Die Hausverwaltung liefert sie meist mit; dieses Werkzeug liest sie aus und druckt sie als Anlage mit.

Formelle von inhaltlichen Fehlern unterscheiden

Ein formeller Fehler – etwa eine fehlende Kostenaufstellung oder ein nicht erläuterter Verteilerschlüssel – macht die Abrechnung insgesamt unwirksam. Nach Ablauf der Zwölfmonatsfrist lässt sich das nicht mehr heilen. Ein inhaltlicher Fehler, etwa ein falscher Betrag, macht die Abrechnung dagegen nicht unwirksam; er wird korrigiert, allerdings nach Fristablauf nur noch zugunsten des Mieters.

Wissen

Was sich zuletzt geändert hat

Betriebskostenrecht bewegt sich. Vier Änderungen der jüngeren Zeit wirken sich unmittelbar auf Ihre Abrechnung aus.

seit Januar 2023

CO₂-Kosten werden geteilt

Die Kosten des CO₂-Preises für Erdgas und Heizöl tragen Vermieter und Mieter gemeinsam. Ein Stufenmodell verteilt sie nach dem Ausstoß je Quadratmeter: Bei einem gut gedämmten Gebäude zahlt der Mieter alles, bei einem sehr schlechten bis zu 95 Prozent der Vermieter.

Die Abrechnung des Energieversorgers muss die nötigen Angaben enthalten. Fehlt die Aufteilung, kürzt der Mieter pauschal um drei Prozent.

seit Juli 2024

Kabelgebühren nicht mehr pauschal umlagefähig

Das sogenannte Nebenkostenprivileg ist entfallen. Sammelinkasso-Verträge über Kabelfernsehen lassen sich nur noch unter engen Voraussetzungen weitergeben; der Mieter wählt seinen Anbieter grundsätzlich selbst.

Achten Sie darauf, dass Verwalterabrechnungen den Posten häufig unverändert unter den umlagefähigen Kosten führen.

seit Januar 2025

Neue Grundsteuer

Die Grundsteuerreform hat die Bemessungsgrundlage neu geordnet. Die Beträge haben sich vielerorts deutlich verschoben – nach oben wie nach unten – und je nach Bundesland gelten unterschiedliche Modelle.

Umlagefähig bleibt sie unverändert. Nehmen Sie den Betrag immer aus dem aktuellen Bescheid, nie aus dem Vorjahr.

laufend

Der Katalog der BetrKV

Umlagefähig sind nur die in § 2 der Betriebskostenverordnung genannten siebzehn Arten – von der Grundsteuer über Wasser, Heizung, Aufzug, Straßenreinigung, Gartenpflege und Hauswart bis zur Gebäudeversicherung.

Position siebzehn, die „sonstigen Betriebskosten“, ist die einzige offene: Sie greift nur, wenn die konkrete Kostenart im Mietvertrag ausdrücklich benannt ist.

Fristen

Der Kalender einer Abrechnung

Beispiel für den Abrechnungszeitraum eines Kalenderjahres.

31. Dezember
Ende des Abrechnungszeitraums. Ab hier läuft Ihre Frist.
Frühjahr bis Herbst
Die Hausgeldabrechnung kommt, oft erst nach der Eigentümerversammlung. Warten Sie nicht darauf, wenn es eng wird – die Frist gegenüber Ihrem Mieter läuft unabhängig davon.
31. Dezember Folgejahr
Letzter Tag für den Zugang der Abrechnung beim Mieter. Danach ist die Nachforderung ausgeschlossen, ein Guthaben bleibt geschuldet. Wer am 31. Dezember abends einwirft, ist nach der Rechtsprechung zu spät.
+ 30 Tage
Übliche Zahlungsfrist für die Nachzahlung. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht; angemessen sind zwei bis vier Wochen.
+ 2 Monate
Die angepasste Vorauszahlung wird fällig, sinnvollerweise ab dem übernächsten Monat nach Zugang.
+ 12 Monate
Ende der Einwendungsfrist des Mieters. Was er bis dahin nicht gerügt hat, ist grundsätzlich erledigt.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, ersetzen im Einzelfall aber keine Beratung durch eine Rechtsanwältin, den Mieterverein oder Haus & Grund. Rechtsprechung und Gesetzeslage ändern sich.

Einmal im Jahr. Aber dieses eine Mal zählt.

Laden Sie Ihre Hausgeldabrechnung hoch und sehen Sie in wenigen Minuten, was Ihr Mieter schuldet. Rechnen und Vorschau kosten nichts – Sie entscheiden danach.

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